Allgemeine Geschäftsbedingungen CB IT-Systeme GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und CB IT-Systeme GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, als CB IT-Systeme GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn CB IT-Systeme GmbH in Kenntnis der Bedingungen des Kunden eine Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.2. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

1.3. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertrag kommt zustande, wenn CB IT-Systeme GmbH innerhalb von fünf Tagen auf die Bestellung des Kunden hin diese bestätigt, die Ware aushändigt oder sie in den Versand gibt.

2.2. Bei Bestellungen auf elektronischem Wege wird CB IT-Systeme GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung selbst stellt allerdings noch keine Annahme des Angebotes des Kunden durch CB IT-Systeme GmbH dar.

3. Warenverfügbarkeit

3.1. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, teilt CB IT-Systeme GmbH dem Kunden dies mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, erhält der Kunde ebenso Nachricht. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

3.2. Ist das in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt CB IT-Systeme GmbH dies ebenfalls unverzüglich mit. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist CB IT-Systeme GmbH in diesem Fall ebenfalls berechtigt, sich von dem Vertrag zu lösen. Hierbei wird CB IT-Systeme GmbH dem Kunden eventuell bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.

4. Lieferung und Gefahrübergang

4.1. Sind von CB IT-Systeme GmbH Lieferfristen angegeben und zur Grundlage der Bestellung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und in Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

4.2. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Lieferung ab Lager, wo sich auch der Erfüllungsort befindet. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist CB IT-Systeme GmbH berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

4.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, geht beim Versendungskauf jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

4.4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4.5. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug mit der Annahme gerät.

5. Preise und Versandkosten

5.1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber Unternehmen ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.

5.2. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

5.3. Ist der Kunde Unternehmer, gibt CB IT-Systeme GmbH lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in den Preisen von CB IT-Systeme GmbH eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

5.4. Versandkosten werden jeweils entsprechend angegeben und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen.

6. Zahlungsmodalitäten

6.1. Die Zahlung des Kaufpreises bzw. der Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Die Bezahlung erfolgt abhängig von der gewählten Bestellmethode. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das mitgeteilte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

6.2. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

7. Haftung für Mängel, Garantie

7.1. CB IT-Systeme GmbH hat seine Geschäftstätigkeit am 01.10.2021 aufgenommen und haftet somit auch erst für Verkäufe ab diesem Datum. CB IT-Systeme GmbH steht in keiner rechtlichen Nachfolge zu einem vorherigen Betreiber eines EDV - Handels an gleicher Stelle.

7.2. CB IT-Systeme GmbH haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434ff. BGB, soweit nachfolgend nicht abweichend bestimmt. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

7.3. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährung von Sachmängelhaftungsansprüchen für von CB IT-Systeme GmbH gelieferte neue Sachen 12 Monate, bei gebrauchten Sachen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche.

7.4. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch CB IT-Systeme GmbH sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.5. Eine Garantie von CB IT-Systeme GmbH besteht bei den gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Produktbeschreibung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

7.6. Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

8. Haftung für Schäden

8.1. CB IT-Systeme GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.

8.2. Für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung von CB IT-Systeme GmbH ausgeschlossen.

8.3. Die vorstehenden Regelungen über eine Haftungsbeschränkung und einen Haftungsausschluss gelten nicht bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit), bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), also solchen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf und nicht bei von CB IT-Systeme GmbH abgegebenen Garantien und auch nicht bei Arglist.

8.4. Eine etwaige Haftung von CB IT-Systeme GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

8.5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von CB IT-Systeme GmbH.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Bei Unternehmen behält sich CB IT-Systeme GmbH das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (gesicherte Forderung) vor.

9.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat CB IT-Systeme GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die CB IT-Systeme GmbH gehörenden Waren erfolgen.

9.3. Bei vertragswidrigem Verhalten durch den Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist CB IT-Systeme GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf CB IT-Systeme GmbH diese Rechte nur geltend machen, wenn CB IT-Systeme GmbH dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

9.4. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich CB IT-Systeme GmbH das Eigentum darüber hinaus bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

9.4.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei CB IT-Systeme GmbH als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt CB IT-Systeme GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

9.4.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an CB IT-Systeme GmbH ab. CB IT-Systeme GmbH nimmt die Abtretung an. Die in Ziff. 10.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

9.4.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben CB IT-Systeme GmbH ermächtigt. CB IT-Systeme GmbH verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber CB IT-Systeme GmbH nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel der Leistungsfähigkeit des Kunden vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann CB IT-Systeme GmbH verlangen, dass der Kunde CB IT-Systeme GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

9.4.4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von CB IT-Systeme GmbH um mehr als 10%, wird CB IT-Systeme GmbH auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von CB IT-Systeme GmbH freigeben.

10. Software

10.1. Bei von CB IT-Systeme GmbH angebotener Software handelt es sich um urheberrechtlich oder anderweitig geschützte Werke.

10.2. Für den Verkauf von Software gelten über diese AGB hinaus die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des Herstellers für die jeweilige Software. Diese liegen den Datenträgern regelmäßig bei oder befinden sich auf ihnen.

10.3. Regelmäßig wird dem Käufer in den Nutzungsbedingungen des Herstellers nur ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung.

10.4. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde auch die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die jeweilige Software gegenüber dem Hersteller an.

11. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

11.1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von CB IT-Systeme GmbH anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

11.2. Die Rechte und Pflichten aus den mit CB IT-Systeme GmbH geschlossenen Verträgen können von dem Kunden nicht ohne Einwilligung von CB IT-Systeme GmbH auf einen Dritten übertragen werden.

11.3. Sofern eine ohne Zustimmung von CB IT-Systeme GmbH vorgenommene Abtretung gem. § 354a HGB dennoch wirksam ist, wird hierdurch das Recht von CB IT-Systeme GmbH, mit etwaigen Gegenforderungen auch gegenüber dem Kunden (Altgläubiger) aufzurechnen, nicht berührt.

12. Export

12.1. CB IT-Systeme GmbH weist darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn/Taunus, www.bafa.de. Die Zustimmungserklärungen sind vom Kunden vor der Verbringung der Ware einzuholen.

13. Vertragssprache, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1. Die Vertragssprache ist deutsch.

13.2. Auf Verträge zwischen dem Kunden und CB IT-Systeme GmbH findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

13.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Das Gleiche gilt, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der in den Klagewegen in Anspruch zu nehmende Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. CB IT-Systeme GmbH ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

Stand: Oktober 2021